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Ausbildung zum Psychotherapeuten

Zunächst unterscheiden wir ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Die ärztlichen Psychotherapeuten haben ein Medizinstudium absolviert und anschließend eine spezielle psychotherapeutische Fachausbildung abgeschlossen. Die psychologischen Psychotherapeuten haben nach dem Diplom-Psychologie-Studium ebenfalls eine mehrjährige psychotherapeutische Fachausbildung absolviert. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten haben eine psychotherapeutische Fachausbildung nach ihrem Medizin-, Psychologie- oder Pädagogikstudium abgeschlossen. Nur nach weiterer Praxis- und Klinikerfahrung können diese die Approbation beim Landesamt für Heilkunde und die Zulassung und Ermächtigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Nach Prüfung der erforderlichen Fachkundevoraussetzungen erfolgt der Eintrag ins Arztregister bzw. ins Psychotherapeutenregister, und nur diese Psychotherapeuten sind ermächtigt Psychotherapie durchzuführen und über die Krankenkassen abzurechnen. Diese Psychotherapeuten sind jeweils für bestimmte Behandlungsverfahren zugelassen, wodurch die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung gewährleistet werden soll. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf sich auch nicht mehr Psychotherapeut nennen.

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